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Aus der Zeitschriftrecht 6/2010 | S. 221–237Es folgt Seite №221

Grundzüge der Rechtsmittel der Schweizerischen Strafprozessordnung

Das Rechtsmittelsystem der Schweizerischen Strafprozessordnung bringt für kaum einen Kanton revolutionäre Neuerungen. Es basiert auf der Trias von Berufung, Beschwerde und Revision. Im Einzelnen gibt es allerdings doch grössere und kleinere Abweichungen, deren Kenntnis für erfolgreiches Prozessieren entscheidend sein kann. Das Schwergewicht des Beitrages liegt auf dem primären Rechtsmittel der Berufung; sie erfährt eine ausgedehnte Darstellung. Ebenfalls eingehend wird die Beschwerde behandelt, vor allem mit Blick auf die anfechtbaren Entscheide. Die Ausführungen zur Revision sind dagegen kurz gehalten.

I. Gegenstand des Beitrags

Prozessgesetze mögen zwar je nach ihrer Ausrichtung (Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahrensgesetze) bezüglich Inhalt und Systematik recht unterschiedlich daherkommen. Sie stimmen jedoch insofern praktisch immer überein, als sich – im Regelfall am Schluss der entsprechenden Erlasse – die Bestimmungen über die Rechtsmittel finden. Dies gilt auch für die Schweizerische…

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