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Aus der Zeitschriftrecht 5/2008 | S. 192–201Es folgt Seite №192

Das Entgeltlichkeitsverbot für Organe, Gewebe und Zellen im schweizerischen Transplantationsgesetz – Schutz der Menschenwürde?

Das schweizerische Transplantationsgesetz stellt die Gewährung und die Entgegennahme eines finanziellen Gewinns oder eines anderen Vorteils als Gegenleistung für die Gabe eines Organs, Gewebes oder von Zellen unter Strafe. Die Diskussion zur Frage, welches Rechtsgut mit diesem Verbot geschützt werde, wird kontrovers geführt. Ein oftmals genanntes Argument für das Verbot lautet, dieses schütze die…

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