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Aus der Zeitschriftrecht 2/2016 | S. 112–122Es folgt Seite №112

Ausgewählte Probleme verdeckter Fahndung und (Vor-)Ermittlung nach StPO und kantonaler Polizeigesetzgebung

Unter dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung BVE fällte das Bundesgericht im Jahre 2008 in BGE 134 IV 266 (sog. Chatroom-Fall) einen wegweisenden Entscheid, indem es sich von der bis dahin herrschenden Doktrin über die Handhabung von verdeckter Fahndung und Ermittlung distanzierte. Es definierte neu jedes Anknüpfen von Kontakten mit der Verdachtsperson durch einen nicht als solchen erkennbaren Polizeibeamten zwecks Ermittlung als verdeckte Ermittlung im Sinne des BVE – unabhängig vom Vertrauensverhältnis und von der Intensität von Eingriff und Täuschung. Inzwischen wurde die Gesetzgebung sowohl auf nationaler Ebene durch eine StPO-Revision als auch auf kantonaler Ebene durch entsprechende Anpassungen der Polizeigesetzgebung (insbesondere im Hinblick auf präventive Einsätze der Polizei) an die Rechtsprechung angepasst. In der polizeilichen Praxis haben sich in der Zwischenzeit diverse Unklarheiten ergeben, wovon im Folgenden einige aktuelle Fragestellungen vertieft abgehandelt werden.

1. Verdachts- oder Wahrscheinlichkeitsgrad an der Schnittstelle zwischen Polizeigesetzgebung und StPO

Da sowohl die StPO als auch die kantonalen Polizeigesetze die verdeckte Fahndung und die verdeckte Ermittlung vorsehen, gestaltet sich bei einem Anfangsverdacht gelegentlich die Einordnung unter die StPO bzw. unter ein kantonales Polizeigesetz nicht ganz einfach.1

Zu unterscheiden ist diesbezüglich, ob…

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