Massnahmen: Bewegende Neuerungen oder «alter Wein in neuen Schläuchen?»
Erste Erfahrungen aus Sicht des Zürcher Justizvollzugs
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeine Bestimmungen (Art. 56–58 StGB)
- 2. Therapeutische Massnahmen und Verwahrung
- 2.1Stationäre Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB)
- 2.2Suchtbehandlung (Art. 60 StGB)
- 2.3Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB)
- 2.4Entlassung aus den stationären therapeutischen Massnahmen (Art. 62–62d StGB)
- 2.5Ambulante Behandlung (Art. 63–63b StGB)
- 2.6Verwahrung (Art. 64 StGB)
- 3. Schlussbemerkungen
1. Allgemeine Bestimmungen (Art. 56–58 StGB)
Im Rahmen der Revision des AT StGB wurden die Bestimmungen über die Massnahmen (Art. 56 ff. StGB) stark überarbeitet und systematisch neu geordnet, wobei am Grundkonzept des alten Massnahmerechts keine massgeblichen Neuerungen vorgenommen wurden. Dem Gesetzgeber war es jedoch ein wesentliches Anliegen, für die Umschreibung der Voraussetzungen und die…
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