Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZStrR 1/2011 | S. 22–43Es folgt Seite №22

Bankeditionen nach StPO

I. Einleitung

Die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, im Rahmen von Strafverfahren bei Banken Unterlagen über Bankkonten, Schliessfächer und Vermögensdepots edieren zu lassen, erleichtert die Aufklärung von Wirtschaftskriminalität, aber auch von andern Delikten erheblich. Es erstaunt deshalb nicht, dass solche Bankeditionen schon in der Vergangenheit eine grosse praktische Bedeutung hatten. Die…

[…]