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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2008 | S. 41–68Es folgt Seite №41

Variatio delectat? Die neue Verbundsstrafe nach Art. 42 Abs. 4 StGB1

Mit dem neuen AT StGB ist eine nahezu «flächendeckende» Verbundsstrafe geschaffen worden, d.h. die Möglichkeit, voraussetzungslos statt einer Strafe gleich zwei Strafen, eine davon bedingt, die andere unbedingt, auszusprechen:

Art. 42 StGB

4 Eine bedingte Strafe kann mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Artikel 106 verbunden werden.

Der Weg zum Ziel war ein Irrlauf, und das Ziel war…

[…]