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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2017 | S. 13–18Es folgt Seite №13

Nr. 4 Bezirksgericht Zürich, 10. Abteilung – Einzelgericht, Urteil vom 10. September 2015 i.S. Stadtrichteramt Zürich gegen A.B. – GC150199

Art. 19 Abs. 1, 19b und 28b ff. BetmG; Art. 69 Abs. 1 StGB; Art. 353 Abs. 1 lit. j und k StPO: Besitz geringer Mengen Cannabis; Form des Strafbefehls.

Besitzt ein Beschuldigter bis zu 10 g Cannabis für den Eigenkonsum und ist ein Konsum nicht feststellbar, so liegt lediglich eine Vorbereitung des Konsums vor, welche nach Art. 19b BetmG nicht strafbar ist. Das Cannabis kann diesfalls jedoch sichergestellt…

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