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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2012 | S. 368–374Es folgt Seite №368

Von Wahrheiten und Lügen – Eine Darstellung der Glaubhaftigkeitskriterien anhand der Rechtsprechung

I. Einleitung

In der gerichtlichen Aufarbeitung eines prozessualen Geschehens muss grundsätzlich1 im Rahmen der Beweiswürdigung nicht positiv festgestellt werden, ob ein(e) Auskunftsperson/Zeuge2 bewusst gelogen und daher die Unwahrheit gesagt hat, sondern lediglich, ob der Vernommene das Gericht mit seiner Aussage überzeugen konnte oder nicht. Die richterliche Aufgabe der prozessualen…

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