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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2019 | S. 402–406Es folgt Seite №402

Gesetzgebung — Législation — Legislazione

Wiedergutmachung – strengere Regelung seit dem 1. Juli 2019

Bisher sah das Strafgesetzbuch in aArt. 53 StGB vor, dass das Strafverfahren eingestellt oder von einer Bestrafung abgesehen werden kann, wenn der Täter dem Geschädigten eine Wiedergutmachung leistet, die aus einer Geldzahlung oder einer anderen persönlichen Leistung des Täters resultierte. Diese Möglichkeit bestand, sofern eine…

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