Ein fachübergreifendes Prüfprogramm für die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a StGB
Mit Hinweisen zu den Urteilen des Bezirksgerichts Winterthur, Rs. DG170031, Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland gegen A., vom 4. Mai 2017, und des Urteils des Obergerichts des Kantons Zürich, A. gegen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, vom 22. August 2017.
Inhaltsübersicht:
- I. Einleitung: Die Ausgangsurteile in Kürze
- II. Prüfschema für die Anordnung einer obligatorischen Landesverweisung
- III. Strafrecht Teil 1: Verurteilung für eine Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB
- IV. Potenziell relevante völkerrechtliche Bestimmungen
- V. Verhältnis Art. 66a StGB (Bundesgesetz) zum Völkerrecht
- VI. Recht auf Einreise und Aufenthalt und/oder Ausweisungsverbot am Beispiel des FZA
- VII. Strafrecht Teil 2: Härtefall oder Ausnahme nach Art. 66a Abs. 2 und 3 StGB
- VIII. Völkerrechtliche Grenzen betr. Vollzug und Dauer der Ausweisung
- IX. Schlussbemerkungen
I. Einleitung: Die Ausgangsurteile in Kürze
Was müssen Strafgerichte prüfen, wenn eine ausländische Person für eine im Katalog von Art. 66a Abs. 1 StGB aufgeführte Straftat verurteilt wird, was grundsätzlich die Anordnung einer obligatorischen Landesverweisung zur Folge hat?
Ein vom Bezirksgericht Winterthur1 wegen Angriffs gem. Art. 134 StGB verurteilter Deutscher akzeptiert die Verurteilung…