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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | p. 292–294Es folgt Seite №292

Nr. 63 Obergericht Zürich, II. Strafkammer, Urteil vom 3. April 2009 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis (Berufung) – SB090001

Art. 91 Abs. 2, 31 Abs. 2 SVG, Art. 2 Abs. 1 VRV, Art. 17, 18 Abs. 1 StGB: Fahrunfähigkeit bei akutem Herzinfarktrisiko; keine Entschuldigung wegen Notstands.

Ein Fahrzeuglenker, der subjektiv mit einem jederzeitigen Herzinfarkt rechnet, ist fahrunfähig, selbst wenn es während der Fahrt objektiv weder zu einem Herzinfarkt noch zu Bewusstseinstrübungen gekommen ist. Verspürt der Fahrzeuglenker zudem …

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