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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2008 | p. 100–101Es folgt Seite №100

Nr. 26 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 21. August 2007 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_162/2007

Art. 59, 64 Abs. 1 lit. b StGB, Art. 43 Ziff. 1 aStGB: Verwahrung, Behandlungsunfähigkeit.

Nach neuem Recht setzt die Verwahrung bei psychisch gestörten Tätern nach Art. 64 Abs. 1 lit. b StGB Behandlungsunfähigkeit respektive Unbehandelbarkeit voraus. Die Verwahrung von psychisch gestörten Tätern, bei denen längerfristig Heilungschancen bestehen, von denen aber kurz- oder mittelfristig im Vollzug…

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