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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2011 | p. 87–89Es folgt Seite №87

Nr. 23 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 2. November 2010 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_680/2010

Art. 55 Abs. 2, 91a SVG; Art. 286 StGB: Verweigerung des Durchführens eines Drogenschnelltest; Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit.

Wer von der Polizei angehalten wird und sich eine halbe Stunde lang rein verbal, aber aggressiv einem Drogenschnelltest widersetzt, kann wegen «Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit» (Art. 91a SVG) bestraft werden. …

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