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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2008 | p. 165–170Es folgt Seite №165

Nr. 40 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 12. November 2007 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Aarau gegen X. – 6B_43/2007, BGE 134 IV 53 (erweiterter Abdruck)

Art. 50, 42 Abs. 4 StGB: Begründungspflicht; Verbindung von bedingter Freiheitsstrafe mit Busse.

Hat die Staatsanwaltschaft den teilbedingten Vollzug explizit beantragt und lassen frühere Verurteilungen zumindest Zweifel an der Legalbewährung des Täters aufkommen, verletzt die Vorinstanz ihre Begründungspflicht, wenn sie nicht darlegt, weshalb sie den teilbedingten Vollzug als nicht notwendig…

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