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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2011 | p. 28–32Es folgt Seite №28

Nr. 10 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 8. März 2010 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_743/2009 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 8. März 2010 i. S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und Beschwerdeführerin gegen X. – 6B_837/2009

Art. 1 BVE; Art. 286 StPO: verdeckte Ermittlung; nicht-offene Ermittlung.

Eine verdeckte Ermittlung stellt jedes Anknüpfen von Kontakten mit einer verdächtigen Person zu Ermittlungszwecken durch einen nicht als solchen erkennbaren Polizeiangehörigen ungeachtet des Täuschungsaufwandes und der Eingriffsintensität dar (Bestätigung der Rechtsprechung). (Regeste forumpoenale)

Art. 1 LFIS; art. 286 CPP:…

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