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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2010 | p. 92–96Es folgt Seite №92

Nr. 20 Kassationsgericht Zürich, Sitzungsbeschluss vom 25. August 2008 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde) – AC070021 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 9. April 2009 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_825/2008

§§ 22, 54 Abs. 1, 57 StPO/ZH; § 72a GVG/ZH: eigenständige Einvernahmekompetenz der Polizei; keine verspätete Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft; Beweisverwertbarkeit.

Die Polizei war in casu gestützt auf § 57 StPO/ZH befugt, die vorläufig festgenommene beschuldigte Person und das Opfer innert der Frist von 24 Stunden zunächst selbst einzuvernehmen und der Staatsanwaltschaft erst danach…

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