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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2009 | p. 340–346Es folgt Seite №340

Nr. 72 Kriminalgericht Luzern, Urteil vom 5. Dezember 2008 – 01 08 12

Art. 12, 111, 117, 129 StGB: Raserunfall bei Malters; Abgrenzung zwischen eventualvorsätzlicher und fahrlässiger Tötung der Mitfahrer; Gefährdung des Gegenverkehrs.

Einem Fahrzeuglenker, der ausserorts mit mindestens 188 km/h (knapp unterhalb der Kurvengrenzgeschwindigkeit) in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn gerät, beim Ausweichen vor dem Gegenverkehr die Kontrolle über sein Fahrzeug…

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