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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | p. 287–291Es folgt Seite №287

Nr. 34 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 23. August 2019 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_963/2018

Art. 28 Abs. 3 TSchG: Widerhandlung gegen eine an den Tierhalter gerichtete Verfügung.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Ausführungsvorschrift, deren Missachtung für strafbar erklärt worden ist, oder gegen eine unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn gerichtete Verfügung verstösst, wird mit einer Busse bestraft. Halter eines Tieres ist, wer die tatsächliche…

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