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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2014 | p. 284–287Es folgt Seite №284

Nr. 55 Bezirksgericht Laufenburg, Strafgericht, Urteil vom 16. Januar 2014 i.S. Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen R.F. – ST.2013.130

Art. 90 Abs. 3 und 4, 90a SVG: qualifizierte Verkehrsregelverletzung bei Tempoüberschreitung; Möglichkeit der Einziehung des Kraftfahrzeugs.

Erfüllt der Täter den Straftatbestand der qualifizierten Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 SVG, liegt eine grobe Verkehrsregelverletzung vor, die in skrupelloser Weise begangen wurde. Die Einziehung des bei der Tat benutzten…

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