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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2013 | p. 348–350Es folgt Seite №348

Nr. 43 Obergericht Luzern, 2. Abteilung, Beschluss vom 17. April 2013 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft Abteilung 4 Spezialdelikte – 2N 13 16

Art. 146 Abs. 4 lit. a StPO: vorübergehender Ausschluss von der Verhandlung wegen einer (möglichen) Interessenkollision.

Verwandtschaftliche oder persönliche Beziehungen, Hierarchien oder Abhängigkeiten unter Mitbeschuldigten begründen grundsätzlich die Gefahr, dass die einzuvernehmende Person aus Rücksicht auf die Anwesenheit einer teilnahmeberechtigten Person wahrheitswidrig oder unvollständig…

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