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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2010 | p. 83–86Es folgt Seite №83

Nr. 18 Kreisgericht St. Gallen, Strafkammer, Urteil vom 30. November 2009 – ST.2009.8-SG3SK-CBO

Art. 44, 47, 144 Abs. 3, 260 Abs. 1, 285 Ziff. 2 Abs. 2 StGB; Art. 50 Abs. 1 OR: Ausschreitungen bei einem Fussballspiel; Weisungen; Solidarhaftung der Randalierer für alle angerichteten Schäden.

Das Verschulden der angeklagten Randalierer wiegt schwer. Indem sie mehrfach Steine in Richtung von Polizisten warfen, haben sie diese einem grossen und ernsthaften Verletzungsrisiko ausgesetzt. Sie haben…

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