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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2016 | p. 336–340Es folgt Seite №336

Nr. 42 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 27. Mai 2016 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden – 6B_904/2015

Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2, 333 Abs. 1, 340 Abs. 1 lit. b und 350 Abs. 1 StPO: erstinstanzliche Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft zur Änderung des Sachverhalts; Immutabilitätsprinzip; Frage der Zulässigkeit von Rückweisung und Anklageänderung.

Aufgrund des Vorbringens der Verteidigung im Plädoyer gelangte das Bezirksgericht zur Erkenntnis, dass der Anklagesachverhalt nicht…

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