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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2012 | p. 339–343Es folgt Seite №339

Nr. 54 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 25. Juni 2012 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern – 6B_725/2011

Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK; Art. 219, 158 und 159 StPO: Hafteröffnung und Einvernahme zur Sache; Recht der beschuldigten Person auf tatsächlichen Zugang zu einer Verteidigung; konkludenter Verzicht auf Anwesenheit der Verteidigung.

Eine polizeiliche Befragung der beschuldigten Person nach der Festnahme gilt nicht ohne weiteres als Einvernahme zur Sache, sondern kann auch bloss die Hafteröffnung…

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