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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2009 | p. 336–339Es folgt Seite №336

Nr. 70 Kantonsgericht Graubünden, Urteil des Kantonsgerichtsausschusses vom 12. November 2008 i.S. X. − SB 08 28

Art. 36 Abs. 1 und 3 StGB: Voraussetzungen der Umwandlung einer vollziehbaren Ersatzfreiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit; verspätetes Umwandlungsbegehren im laufenden Vollzugsverfahren.

Bei selbst verschuldeter Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse muss der Verurteilte den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe hinnehmen, auch wenn er bereit ist, die ursprünglich verhängte…

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