Aller au contenu principal

Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2012 | p. 277–280Es folgt Seite №277

Nr. 37 Appellationsgericht Basel-Stadt, Urteil vom 1. November 2011 i. S. X. gegen Staatsanwaltschaft Basel-Stadt – AS.2010.102

Art. 260 Abs. 1 StGB: Landfriedensbruch; öffentliche Zusammenrottung.

Des Landfriedensbruchs macht sich schuldig, wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden. Teilnehmer einer öffentlichen Zusammenrottung ist, wer kraft seines Gehabens derart im Zusammenhang mit der Menge steht, dass er für den…

[…]