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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2019 | p. 234–241Es folgt Seite №234

BGE-Praxis I/2019

BGE 144 IV 302 und BGE 144 I 266 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide bis und mit 22. 2. 2019

I. Strafrecht

Art. 3, 8, 24 und 25 StGB (Internationale Zuständigkeit; Begehungsort; akzessorische Teilnahmehandlung; Bestätigung der Rechtsprechung): Aufgrund ihrer Akzessorietät zur Haupttat begründet die Handlung eines Anstifters oder Gehilfen keinen selbstständigen Anknüpfungspunkt, um einen Begehungsort nach Art. 3 und 8 StGB zu bestimmen. Wenn die Haupttat ausschliesslich im Ausland verübt…

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