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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2011 | p. 19–22Es folgt Seite №19

Nr. 6 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 20. Mai 2010 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_280/2010

Art. 292 StGB: Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen; Erfordernis des Wissens um die Strafandrohung; Konsequenzen für die Anwaltschaft.

Ein Schuldspruch wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung (Art. 292 StGB) setzt vorsätzliches Handeln voraus. Der Täter muss von der Verhaltensanweisung, von ihrer Rechtmässigkeit und den strafrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbefolgung Kenntnis haben und…

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