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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2009 | p. 22–25Es folgt Seite №22

Nr. 6 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 1. Juli 2008 i.S. X.-Bank gegen A., B., C. und Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_344/2007

Art. 59, 60 aStGB (jetzt Art. 70, 73 StGB): Einziehung von Vermögenswerten, Anspruch der «Reflexgeschädigten» auf Zuweisung des Einziehungsguthabens.

Die indirekt Geschädigte ist nicht «Verletzte» und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung beschlagnahmter Vermögenswerte nach Art. 59 Ziff. 1 Abs. 1 letzter Satzteil aStGB (E. 3.4). Grundsätzlich hat sie auch keinen Anspruch auf Zuweisung eingezogener…

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