Aller au contenu principal

Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2017 | p. 437–447Es folgt Seite №437

BGE-Praxis II/2017

(BGE 143 IV 186 und 143 I 227 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts bis und mit 18.9.2017)

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 30 StGB (Gültiger Strafantrag bei Anzeige eines Offizialdeliktes und Geltendmachung von Zivilforderungen): Nach der Praxis des Bundesgerichts liegt ein gültiger Strafantrag vor, wenn die antragsberechtigte Person innert Frist bei der zuständigen Behörde ihren bedingungslosen Willen zur Strafverfolgung des Täters so erklärt, dass das Strafverfahren ohne…

[…]