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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2014 | p. 362–368Es folgt Seite №362

BGE-Praxis II/2014

BGE 140 IV 92 und 140 I 145 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts aus dem Berichtszeitraum 28.3.2014 bis 4.8.2014

I. Strafrecht

2. Allgemeiner Teil

Mittäterschaft: Die mittäterschaftliche Tatbeteiligung wird massgebend an der Rolle gemessen, die der Einzelne willentlich übernimmt, weshalb subjektive Vorbehalte irrelevant sind. Die Willensübereinstimmung kann irgendwie hergestellt werden. Eine besondere Verabredung ist nicht erforderlich. Mittäter ist, wer bei der Entschliessung, Planung oder Ausführung…

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