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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2017 | p. 337–343Es folgt Seite №337

Art. 19 Abs. 1 BetmG: Zwischen Täterschaft und Gehilfenschaft

I. Die Tatbestandsstrukturen

1. Flächendeckende Verbote

Die Umschreibung der verbotenen Verhaltensweisen im Gesetz ist durch eine sehr detaillierte Regelung geprägt.1 Erfasst sind «sämtliche Formen einer Beteiligung am unbefugten Drogenverkehr, von der Produktion und der Verbreitung bis hin zum Erwerb».2 Gegenstand der Kriminalisierung bilden nicht nur die Weitergabe von Betäubungsmitteln…

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