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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2017 | p. 222–224Es folgt Seite №222

Nr. 22 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 1. Juli 2016 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten – 1B_167/2016

Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO; Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK: Bestellung ​der amtlichen Verteidigung; Voraussetzungen.

Die Bestellung ​der amtlichen Verteidigung ist geboten, wenn das bevorstehende Verfahren besonders stark in die Rechtsposition des Beschuldigten eingreift. Droht kein besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechte und liegt somit ein sog. relativ schwerer Fall…

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