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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2009 | p. 209–212Es folgt Seite №209

Nr. 41 Obergericht Bern, 1. Strafkammer, Urteil vom 27. November 2008 i.S. A. und B. gegen Generalprokuratur des Kantons Bern (Appellation) − SK-Nr. 2008/224

Art. 146 Abs. 1 StGB: Betrug bei Internetauktion; fehlende Arglist; Opfermitverantwortung.

Lässt sich der Bieter einer Internetauktion geradezu leichtsinnig auf eine Vorauszahlung an den mit betrügerischen Absichten handelnden Anbieter ein, fehlt es infolge überwiegender Opfermitverantwortung am Merkmal der Arglist. Es muss den Bieter zu erhöhter Vorsicht mahnen, wenn zu einem professionellen…

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