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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2019 | p. 227–233Es folgt Seite №227

Neues psychiatrisches Gutachten – Ein potenzieller ​Revisionsgrund im Sinne von Art. 65 Abs. 2 StGB?

Mit einer Besprechung von BGE 144 IV 321 und OGer ZH, Urteil v. 6.6.2018, SF 170005

I. Einleitung

Juristische Fragen im Nachgang zu abgeschlossenen und auf Wiederherstellung des Rechtsfriedens abzielenden Strafrechtsfällen haben in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen,1 sei dies im Rahmen sog. selbständiger Nachverfahren (Art. 363 ff. StPO) oder bei der nachträglichen Auferlegung einer stationären Massnahme2 bzw. gar einer nachträglichen Verwahrung.

Während in Deutschland die…

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