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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2016 | p. 142–146Es folgt Seite №142

Nr. 20 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 24. Dezember 2014 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern – 6B_968/2014

Art. 94, 353 Abs. 1 lit. c StPO: Strafbefehl; Wiederherstellung der Frist zur Einsprache; Nichtigkeit versus Ungültigkeit.

Ein Strafbefehl ohne Sachverhalt ist nicht nichtig, sondern lediglich ungültig. Erhebt die beschuldigte Person keine gültige Einsprache, wird der Strafbefehl deshalb zum rechtskräftigen Urteil. (Regeste der Anmerkungsverfasserin)

Art. 94, 353 al. 1 let. c CPP: ordonnance pénale;…

[…]