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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2013 | p. 178–188Es folgt Seite №178

BGE-Praxis – I/2013

BGE 138 IV 258 und 138 I 484 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts aus dem Berichtszeitraum 1.10.2012 bis 10.4.2013

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 3 Abs. 1 StGB (räumlicher Geltungsbereich): Gemäss Art. 3 Abs. 1 StGB ist dem Schweizerischen Strafgesetzbuch unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder ein Vergehen verübt. Nach Art. 8 Abs. 1 StGB1 gilt ein Verbrechen oder ein Vergehen als dort begangen, wo der Täter es ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt, und (dort) wo der Erfolg eingetreten ist…

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