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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2008 | p. 88–89Es folgt Seite №88

Nr. 19 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 2. November 2007 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_411/2007

Art. 391 Abs. 2 und Art. 404 Abs. 2 Entwurf Schweizerische Strafprozessordnung, § 399 StPO/ZH: Rechtsgrundlage des Verschlechterungsverbots, ​reformatioinpeius.

Das ​Verbot, ein Urteil, das nur vom Verurteilten angefochten wird, zu dessen Nachteil abzuändern, ergibt sich primär aus dem kantonalen Prozessrecht. Es zählt nicht zu den verfassungsmässigen Rechten des Bundes oder ​der K…

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