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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2013 | p. 11–16Es folgt Seite №11

Nr. 5 Obergericht Zürich, I. Strafkammer, Urteil vom 31. Mai 2012 i.S. Statthalteramt des Bezirkes Uster gegen A. – SU110041

Art. 10 Abs. 2 und 3 StPO: in dubio pro reo; Sachverhaltserstellung; Beweiswürdigung.

Ein Fahrzeuglenker, der während der Fahrt ein Dokument auf dem Lenkrad festhält, nimmt eine Verrichtung vor, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, und verletzt damit die Pflicht, das Fahrzeug so zu beherrschen, dass er ständig seinen Aufsichts- und Vorsichtspflichten nachkommen kann.

Der Nachweis des…

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