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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2018 | p. 487–491Es folgt Seite №487

Nr. 36 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 7. Februar 2018 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern und X. – 6B_981/2017

Art. 353 Abs. 2, 354 Abs. 1 und 2 und 382 Abs. 1 StPO: Strafbefehlsverfahren; Einsprachelegitimation; Geltendmachung von Zivilforderungen.

Nach Art. 354 Abs. 1 StPO sind zur Einsprache gegen einen Strafbefehl namentlich die beschuldigte Person und weitere Betroffene legitimiert. Die Privatklägerschaft ist als weitere Betroffene gemäss Art. 354 Abs. 1 lit. b. StPO zur Einsprache berechtigt, wenn sie an…

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