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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2014 | p. 336–339Es folgt Seite №336

Nr. 59 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 11. Juli 2014 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_772/2013

Art. 391 Abs. 2 StPO: Verschärfung des Schuldspruchs; strengere Tatqualifikation; ​Verbotderreformatioinpeius.

Eine härtere rechtliche Qualifikation ​der Tat im Schuldspruch verletzt bereits für sich gesehen das ​Verbotderreformatioinpeius. Eine härtere rechtliche Qualifikation ​der Tat liegt vor, wenn ​der neue Straftatbestand eine höhere Strafandrohung…

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