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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2009 | p. 333–335Es folgt Seite №333

Nr. 68 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 2. Juni 2009 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_75/2009

Art. 179septies, 198 Abs. 2 StGB: echte Konkurrenz zwischen sexueller Belästigung durch Worte und Missbrauch einer Fernmeldeanlage.

Benutzt der Täter bewusst die Möglichkeiten des Fernmeldeverkehrs für sexuelle Belästigungen per Telefon (20 bis 40 obszöne Anrufe in zwei Tagen), erschöpft sich der Unrechtsgehalt des Verhaltens nicht in der Verletzung der sexuellen Integrität der Geschädigten. Ein…

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