Aller au contenu principal

Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2019 | p. 396–401Es folgt Seite №396

Strafprozessuale Videoüberwachung und informationelle Selbstbestimmung – Anmerkungen zu BGE 145 IV 42

I. Relevanter Sachverhalt und Problemstellung

Die Geschäftsführer der A. GmbH hegten den Verdacht, dass seit Januar 2015 Bargeld aus dem Tresor des Geschäftsbetriebs entwendet werde, und stellten am 23.6.2015 Strafantrag gegen unbekannt. Die Kantonspolizei Solothurn installierte in der Folge mit Einwilligung der Geschäftsführer, aber ohne Wissen der Angestellten, eine Videoüberwachung in den…

[…]