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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | p. 179–181Es folgt Seite №179

Nr. 22 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 5. Dezember 2019 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und B. – 6B_234/2019

Art. 158 StPO: Form und Inhalt der Belehrung zu Beginn der ersten Einvernahme.

Polizei oder Staatsanwaltschaft weisen die beschuldigte Person gemäss Art. 158 Abs. 1 StPO zu Beginn der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache darauf hin, dass gegen sie ein Vorverfahren eingeleitet worden ist und welche Straftaten Gegenstand des Verfahrens bilden (lit. a). Weiter ist darauf aufmerksam…

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