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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2019 | p. 264–268Es folgt Seite №264

Nr. 28 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 21. November 2018 i. S. A. gegen Staatsanwaltschaft Abteilung 1 Luzern – 1B_489/2018

Art. 221 Abs. 1 lit. c und 237 StPO; Art. 181 StGB: Ersatzmassnahmen; Wiederholungsgefahr; «Stalking»; Nötigung.

Haft wegen Wiederholungsgefahr kann angeordnet werden, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass die beschuldigte Person durch Verbrechen oder schwere Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährdet, nachdem sie bereits frühere gleichartige Straftaten verübt hat. Der besondere…

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