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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2018 | p. 260–264Es folgt Seite №260

Nr. 23 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 5. Oktober 2017 i. S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt – 6B_596/2017

Art. 410 Abs. 1 lit. a und 412 StPO: Grundzüge des Revisionsverfahrens.

Nach Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO kann die Revision verlangt werden, wenn neue, vor dem Entscheid eingetretene Tatsachen oder neue Beweismittel vorliegen, die geeignet sind, einen Freispruch oder eine wesentlich mildere Strafe herbeizuführen. Tatsachen und Beweismittel gelten als neu, wenn das Gericht im Zeitpunkt des Entscheides…

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