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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2012 | p. 154–155Es folgt Seite №154

Nr. 19 Obergericht Zürich, II. Strafkammer, Urteil vom 4. August 2011 i. S. A. gegen Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl – SB110485

§ 195 Abs. 1 StPO/ZH; Art. 366 StPO: Entschuldigung eines Angeklagten bei der Hauptverhandlung; Verfahren bei Abwesenheit der beschuldigten Person.

Reicht ein Beschuldigter vor der Hauptverhandlung ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis ein, in dem die Verhandlungsunfähigkeit nicht ausdrücklich bescheinigt wird, muss die Einzelrichterin die Verhandlung entweder verschieben oder diese unter dem Vorbehalt…

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