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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2020 | p. 136 –140Es folgt Seite №136

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 6B_1188/2018 vom 26.9.2019 zur Verwertbarkeit von durch Private illegal erlangten Beweismitteln im Strafverfahren

I. Sachverhalt

A. wurde von der Zürcher Gerichtsbarkeit wegen Verstössen gegen das SVG schuldig gesprochen. Der entscheidende Beweis wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmenden auf einer Dashcam aufgezeichnet, was unbestrittenermassen gegen Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 4 DSG verstiess. Vor Bundesgericht rügte die Beschwerdeführerin die Unverwertbarkeit dieses Beweises wegen dessen…

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