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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2015 | p. 109–115Es folgt Seite №109

Teilnahmeberechtigte «Parteien» bei getrennt geführten Strafverfahren

I. Einleitung

Das Teilnahmerecht der Parteien nach Art. 147 Abs. 1 StPO ist ein Zankapfel des vereinheitlichen Strafverfahrensrechts.1 Von Verteidigerseite werden die Gerichte schweizweit mit Beschwerden wegen einer Verletzung von Art. 147 Abs. 1 StPO eingedeckt,2 während die Staatsanwaltschaften bereits für eine unverzügliche Revision der Norm werben: Der Parteianspruch im Verfahren sei «zu offen…

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