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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2010 | p. 73–76Es folgt Seite №73

Nr. 15 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 9. Juli 2009 i.S. Generalprokuratur des Kantons Bern gegen X. und Y. – 6B_147/2009

Art. 146 Abs. 1 StGB: Betrug bei Internetauktionen; Opfermitverantwortung; strafrechtlicher Schutz von Bietern, die auf dubiose Angebote hereinfallen.

Der strafrechtliche Schutz des Betrugstatbestandes entfällt unter dem Gesichtspunkt der Opfermitverantwortung nur ausnahmsweise, falls das Opfer grundlegendste Vorsichtsmassnahmen unterlässt. Es ist fahrlässig, wenn Bieter einer Internetauktion die…

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