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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2017 | p. 39–45Es folgt Seite №39

Der leichte Fall der Privatbestechung – mehr Fragen als Antworten

I. Einleitung

Seit dem 1. Juli 2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht1 in Kraft. Die neuen Normen stellen einmal mehr das Resultat eines längerdauernden Gesetzgebungsverfahrens dar, in dessen Verlauf aus politischen Gründen Zugeständnisse gemacht wurden, die dem juristischen Anspruch an Klarheit und Stringenz einer Norm zuwiderlaufen.

Nebst dem schon bisher im Gesetz geregelten Fall der…

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